laut BAuA-Stressreport 2012 sind psychische Erkrankungen immer häufiger der Grund für Arbeitsunfähigkeit und Fehlzeiten im Betrieb. Durch diesen starken Zuwachs psychischer Belastungen in der Arbeitswelt wurden psychisch bedingte Erkrankungen 2013 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen (§ 4 Nr. 1, ArbSchG). Somit stellt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (siehe Artikel) ein zentrales Element des Betrieblichen Gesundheitsmanagements dar.
Folgende Leistungen im Bereich der Gefährdungsanalyse biete ich an:
Es wird empfohlen, dass fundierte Wissen geschulter Arbeitspsychologen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot>>